Kosten

Privatpatienten und Patienten mit einer Heilpraktikerzusatzversicherung erhalten eine Rechnung nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse. Eine Gewähr für die volle Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung gibt es leider nicht.

 

Bitte erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über die Erstattungsmöglichkeiten durch Ihre Versicherung!

 

Sind Sie gesetzlich versichert, so kommen Sie in der Regel als Selbstzahler/in zu mir.